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USK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele beschlossen

„Bereits seit Januar 2023 fließen bei der USK Nutzungsrisiken in digitalen Spielen, die beispielsweise durch Chat- und Kauffunktionen oder Lootboxen entstehen, im Verfahren der gesetzlichen Altersfreigabe ein. Nahezu ein Drittel der Spiele mit Nutzungsrisiken sind seitdem mit höheren Altersstufen freigegeben als vorher. Was sich in dieser Spruchpraxis von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medienpädagogik und Medienpsychologie bewährt hat, wurde nun auch in den USK Leitkriterien verankert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der USK-Beirat, in dem Institutionen wie das Familienministerium, die Obersten Landesjugendbehörden oder die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vertreten sind, auf seiner Sitzung am 13.12.2024 einstimmig. Auch in der Praxis haben sich die Zusatzkennzeichen auf Spieleverpackungen etabliert. Druck zum Vielspielen, Erhöhte Kaufanreize oder Erhöhte Kommunikationsrisiken sind Hinweise, die gerade Eltern beim Spielekauf zu schätzen wissen. Insgesamt 86 Prozent der Eltern finden es hilfreich, wenn es neben den klassischen Alterskennzeichen zusätzliche Orientierungshilfen gibt.1

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