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USK geprüft: Auch Nintendo Switch 2 überzeugt im Jugendschutz

Auch die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch 2“ überzeugen im Jugendschutz. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch“ und der „Nintendo Switch 2“ sowie das Nintendo-Account-System nach den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) geprüft und anerkannt. Damit erfüllen die Konsolen und das Nintendo-Account-System die gesetzlichen Anforderungen an technischen Jugendschutz in Deutschland und unterstützen Eltern, das digitale Spielen ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten.

Ob Spielzeit, Altersfreigaben oder Online-Zugänge: Die Jugendschutzeinstellungen ermöglichen es festzulegen, welche Spiele je nach Alter gespielt werden dürfen, einzelne Funktionen wie Chats altersgerecht einzustellen und den Zugriff auf den Nintendo eShop entsprechend zu steuern. Die Einstellungen können bei der Ersteinrichtung der Konsole vorgenommen und jederzeit angepasst werden.