In seinem abschließenden Urteil erklärte das Münchner Gericht, der Handel mit Vorrichtungen, die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Produktpiraterie umgehen, sei gesetzwidrig. Um eine unmissverständliche Botschaft an all jene auszusenden, die mit solchen Vorrichtungen Handel treiben, verurteilte das Gericht einen Anbieter dazu, Schadenersatz an Nintendo zu zahlen. Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, sagt: „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben.“
Das Oberlandesgericht stützte sich auf mehrere, bereits zuvor ergangene Urteile deutscher Instanzen und wandte die Kriterien für die Rechtsgültigkeit von Sicherheitsmaßnahmen an, die der oberste Europäische Gerichtshof aufgestellt hat. Es entschied, dass Nintendos Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen
Nintendo wird weiter konsequent gegen die Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen. „Auf diese Weise schützt Nintendo seine echten Fans, denn letztlich wollen wir nicht, dass sie zum Kauf und zum Gebrauch von Vorrichtungen verführt werden, die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können“, sagt Dr. Fakesch.

Schon seit meinem dritten Lebensjahr bin ich leidenschaftlicher Videospieler. Angefangen hat alles mit dem Nintendo Entertainment System – seitdem begleitet mich die Faszination für interaktive Welten bis ins Erwachsenenalter. Heute verbinde ich diese Leidenschaft mit meinem Beruf: Als PR-Manager, freier Redner und Texter arbeite ich in der Games- und Medienbranche und betreue Projekte rund um kreative Köpfe und spannende Marken. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Management und in der Betreuung japanischer Videospielentwicklertalente, die ich auf Conventions und Events weltweit vertrete. Zu meinen persönlichen Lieblingsreihen zählen Metroid, Super Smash Bros., Super Mario sowie die Halo-Trilogie (1–3) – Klassiker.

