Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Auswertung für ihre Prüfverfahren im Jahr 2013 veröffentlicht. 2013 führte die USK 2.088 Prüfvorgänge durch. Den größten Anteil machten dabei mit 30 Prozent Verfahren aus, bei denen ein Kennzeichen „USK ab 0“ vergeben wurde.
Insgesamt führte die USK 8,5 % weniger Prüfungen durch als noch in 2012. Dieser Trend der letzten Jahre hält weiterhin an, nachdem immer mehr Computer- und Videospiele online vertrieben werden und dafür weniger im stationären Handel erscheinen. Auf diesen Wandel reagierte die USK bereits vor mehreren Jahren, in dem sie in einer internationalen Kooperation der Selbstkontrollen Konzepte für den Jugendschutz bei Online-Spielen entwickelte. Im Zuge dessen können noch in diesem Jahr mehr Alterskennzeichen für Online-Spiele vergeben werden, allerdings bislang noch ohne staatliche Beteiligung.
„Wir benötigen stärkere politische Unterstützung, um im Online-Bereich für mehr Jugendschutz bei Spielen sorgen zu können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK, „Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verharren nach wie vor auf ihrem Stand von 2003 und können der Online-Welt so nicht mehr gerecht werden.“
Insbesondere Gelegenheitsspiele (Casual Games), hauptsächlich für den PC, wandern zu Smartphones oder Tablets ab. Diese Spiele finden sich insbesondere in den USK-Genres ‚Arcade‘ oder ‚Denkspiel‘ und werden meistens mit „USK ab 0“ gekennzeichnet. Darin liegt die Ursache für das starke Absinken von 52,5 Prozent in 2009 auf 30 Prozent in 2013 in dieser Alterskategorie. Durch den statistischen Effekt ist der Anteil der anderen Altersgruppen im gleichen Zeitraum dementsprechend angestiegen.
Auch der Übergang auf die neue Konsolengeneration zeigt sich in den Prüfzahlen der USK. Auf die Konsolen der letzten Generation (Xbox 360, Wii, DS, PS3, PSP) entfielen 2012 noch insgesamt 596 Prüfverfahren gegenüber 442 Verfahren in 2013. Während des gleichen Zeitraums stieg die Zahl der Prüfungen für die Plattformen der neuesten Generation (Xbox One, WiiU, 3DS, PS4, PS Vita) von 220 auf 453 Verfahren.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 7 Berufungsverfahren durch die Ständigen Vertreter oder durch den Anbieter beantragt. Bei dem Titel „Metal Gear Rising: Revengeance“ wurde das einzige Appellationsverfahren in 2013 durchgeführt, in dessen Anschluss die Kennzeichnung „USK ab 18“ vergeben wurde.
In einem anderen Fall entschied das Gremium auf einen Zweifelsfall im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG, der eine gutachterliche Stellungnahme der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auslöste, in deren Folge das Spiel kein USK-Kennzeichen erhalten konnte. Das Spiel wurde mittlerweile von der BPjM indiziert.
Passionierter Videospieler seit dem dritten Lebensjahr. Angefangen mit dem Nintendo Entertainment System zog sich die Leidenschaft bis ins Erwachsenenalter. Heute als PR-Manager, freier Redner und Texter unterwegs. Zu den Lieblingsreihen gehören Metroid, Smash Bros, Super Mario und Halo 1-3.
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