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USK würdigt Kunstaspekt von Videospielen

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre überarbeiteten Leitkriterien veröffentlicht. Gleich zu Beginn findet sich nun in der Präambel ein Absatz, mit dem der künstlerische Aspekt von Computerspielen explizit gewürdigt wird. Der Beirat der USK hatte die veränderten Leitkriterien nach intensiver Diskussion einstimmig auf den Weg gebracht.

„Computerspiele werden immer häufiger unter dem Blickwinkel der Kunst betrachtet. Ich freue mich, dass wir diese Anerkennung des Mediums nun auch bei der USK stärker deutlich machen können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

Künstlerische Aspekte in Spielen finden bei der USK seit jeher Beachtung. Nachdem in jüngster Zeit Merkmale von Kunst auch bei Spielen wie ‚Spec Ops: The Line‘ diskutiert worden waren, beschäftigte sich die Selbstkontrolle unter anderem in ihren Prüferfortbildungen und Beiratssitzungen mit dieser Thematik. Die prominente Aufnahme in die Präambel würdigt nun auch offiziell den Zusammenhang zwischen Spielen und Kunst. Sie hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Altersfreigaben, da für die Bewertung letztendlich immer der Gesamteindruck des Spiels unter Berücksichtigung der möglichen Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen ausschlaggebend ist. Die Prüfgremien der USK orientieren sich dafür insbesondere an den in den Leitkriterien erläuterten Aspekten der Wirkungsmacht.

Der neue Passus in den Leitkriterien lautet: „Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur und finden auch unter künstlerischem Aspekt Beachtung. Technisch Machbares und ästhetischer Ausdruck können sich in einer Art und Weise verbinden, dass Spiele Merkmale einer Kunstform in der zeitgenössischen Unterhaltung erhalten. Durch die Chance der Interaktivität können sich Entwickler wie Spieler durch das Medium ausdrücken, sich kritisch mit Gesellschaft und ihren Prozessen auseinandersetzen und dabei Wirklichkeit, Entwicklung und Veränderung reflektieren.“

Die Leitkriterien sind abrufbar unter: www.usk.de/die-usk/grundlagen

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