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Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz

„Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz: Erste Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme als geeignet beurteilt.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind sich einig: Die Nintendo Europe GmbH hat ein wichtiges Zeichen für den Jugendmedienschutz gesetzt. Das Jugendschutzsystem der Spielekonsole „Nintendo Switch“ und die Altersbeschränkungen des Nintendo Account Systems eignen sich als Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Damit wurden erstmals Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme nach deutschem Recht als geeignet beurteilt. Der Vorsitzende der KJM, Dr. Wolfgang Kreißig, begrüßt die technische Entwicklung, die richtungsweisend für einen praktikablen, zukunftsfähigen Jugendmedienschutz sei. „Seit 2016 ist nach dem JMStV eine Anerkennung von geschlossenen Systemen möglich. Dass ein Anbieter Jugendschutz bereits in die Produktentwicklung einbezieht und dessen Wirksamkeit erstmals gemäß den Anforderungen des JMStV überprüfen lässt, ist ein Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz“, so Dr. Kreißig. Auch Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, betrachtet die Entwicklung als zukunftsweisend und lobt das Engagement der Anbieterin: „Mit der Implementierung ihres Jugendschutzsystems und dessen Vorlage zur Eignungsprüfung geht die Nintendo Europe GmbH auf dem Weg zu einem modernen Jugendmedienschutz mit gutem Beispiel voran. Eltern wird so ein wirksames Werkzeug für den
altersgerechten Schutz ihrer Kinder in die Hand gelegt. Es ist einfach einzurichten und kostenlos nutzbar.“

Das gesamte Jugendschutzsystem der Nintendo Europe GmbH besteht aus mehreren miteinander verknüpften Einzelbestandteilen. Eltern können den Zugang zu Spielen altersgerecht einstellen und darüber hinaus die Spielzeit ihrer Kinder bestimmen. Das System ermöglicht dabei sowohl entwicklungsbeeinträchtigende Spiele als auch einzelne Konsolenfeatures altersabhängig zu sperren. Diese Sperrung können die Eltern entweder bei der erstmaligen Konfiguration oder jederzeit später über die Systemeinstellungen aktivieren („Nintendo Switch Altersbeschränkung) Der Zugang zur Online-Shop-Funktion der Nintendo Switch wird direkt von diesen Jugendschutzeinstellungen beeinflusst: Für die Nutzung des eShops ist eine Verknüpfung des lokalen Nutzers mit einem Nintendo Account zwingend nötig. Bei aktivierter Altersbeschränkung ist die eShop-Nutzung nur mit Eingabe einer PIN möglich. Für bestehende und verknüpfte kinderspezifische Nintendo Accounts bietet das System zusätzlich altersbezogene Beschränkungen an („Nintendo Account Altersbeschränkung)

Gemäß den neuen gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft. Ihr Bereich USK.online ist im Rahmen der Anerkennung nach dem JMStV aktiv und hilft den Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung eines funktionierenden Jugendschutzes im Online-Bereich.“

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